Rechtsanwalt, Fachanwalt Strafrecht - Dieter Axmann Dortmund

Revisionsrecht – Revision im Strafrecht

Anwalt für Revisionsrecht – Dieter Axmann aus Dortmund

Die Revision ermöglicht eine Überprüfung von Urteilen durch höhere Gerichte. Sie dient dazu, mögliche Rechtsfehler oder Verfahrensfehler aufzudecken und so die Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Wenn Sie Revision gegen ein Urteil im Strafrecht einlegen wollen, benötigen Sie einen im Strafrecht und Revisionsrecht erfahrenen Strafverteidiger.

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Rechtsanwalt Axmann ist Ihr kompetenter Anwalt für Revision im Strafrecht in Dortmund

  • Erfahrung: +20 Jahre Strafverteidigung
  • Spezialisierung: Fachanwalt für Strafrecht
  • Leidenschaft: Kompromisslos für den Mandanten
  • Kompetenz: Vorurteilsfrei und emphatisch 

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Revisionsrecht: Rechtsanwalt in Dortmund, NRW und bundesweit

Herr Axmann, Rechtsanwalt für Revisionsrecht aus Dortmund, übt seine Tätigkeit als Strafverteidiger grundsätzlich bundesweit aus. Es ist somit eine Selbstverständlichkeit, dass Rechtsanwalt Axmann Sie in Ihrer Revision ebenfalls bundesweit vertritt. Herr Axmann hat bereits Revisionen gegen landgerichtliche Urteile aus vielen Bundesländern geführt. Es versteht sich von selbst, dass Rechtsanwalt Axmann seine inhaftierten Mandanten persönlich in der Haftanstalt aufsucht.

Strafrechtliche Revision – ein besonderes Fachgebiet

Statistisch gesehen führen nur ca. 3 % aller Angeklagten-Revisionen beim BGH zu einer (Teil-)Aufhebung und Zurückverweisung des Urteils. Definiert man Erfolg als Abänderung des Urteils im Schuldspruch, steigt die Erfolgsquote auf ca. 10 %.

Diese geringe Erfolgsquote erklärt sich für Rechtsanwalt und Strafverteidiger für Revisionsrecht, Dieter Axmann, aus Dortmund wie folgt:

Die Revision in Strafsachen ist ein sehr formalisiertes Verfahren. Das Urteil wird auf reine Rechts- und Verfahrensfehler überprüft. Die Angriffe gegen das Urteil sind mit einer Revisionsbegründungsschrift vorzubringen. Es reicht nicht, wenn diese Revisionsbegründungsschrift nur inhaltlich überzeugt. An die Begründungsschrift werden auch strenge Formerfordernisse gestellt. Dies gelingt oftmals nur einem routinierten Rechtsanwalt für Strafrecht.

Ein überwiegender Teil der Revisionen wird verworfen, weil die Revisionsbegründungsschrift den Anforderungen an die Form nicht genügt. Nichteinhalten der Formvorschriften, bzw. kleinste Abweichungen von den Formvorschriften führen zur Unzulässigkeit der Revision. Umgekehrt birgt, richtig genutzt, diese Formenstrenge des Revisionsverfahrens aber gerade eine große Möglichkeit für den Angeklagten.

Die Anfertigung einer erfolgreichen Revisionsbegründung erfordert anwaltliches Spezialwissen auf dem Gebiet des Revisionsrechts, wie es Rechtsanwalt Dieter Axmann aus Dortmund aufgrund langjähriger Erfahrung vorweisen kann. Fehler im Urteil und / oder im Verfahren können sauber herausgearbeitet werden. Eine ohne die spezifischen Kenntnisse des Revisionsrechts gefertigte Revisionsbegründung wird regelmäßig scheitern. Um die Möglichkeiten des Revisionsverfahrens jedoch auch wirklich zu nutzen, ist es zwingend zu empfehlen, nur einen auf das Revisionsrecht spezialisierten Rechtsanwalt für Strafrecht mit der Begründung der Revision zu beauftragen.

Entscheidung des Revisionsgerichts

Soweit die Revision Erfolg hat, wird das Urteil aufgehoben. Das Urteil wird dann entweder durch das Revisionsgericht abgeändert oder an eine andere Kammer des Ausgangsgerichts zurückverwiesen. Nach Zurückverweisung kommt es zu einer neuen Verhandlung. Die neue Verhandlung vor der anderen Kammer des Ausgangsgerichts läuft dann in aller Regel schon weitaus mehr auf Augenhöhe. Dies schlägt sich dann auch im Ergebnis nieder.

Revisionseinlegungsfrist und Revisionsbegründungsfrist

Die Frist zur Einlegung der Revision (Revisionseinlegungsfrist) beträgt eine Woche. Der Lauf der Frist beginnt i. d. R. mit der mündlichen Urteilsverkündung. Die Revision ist binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe zu begründen (Revisionsbegründungsfrist). Fristverlängerung ist nicht möglich. Die Prüfung des Urteils auf Rechtsfehler ist zeitaufwendig. Jede einzelne Revision erfordert einen hohen Zeitaufwand. Damit die Zeit für die gründliche Prüfung und die Begründung Ihrer Revision für Sie frei gehalten werden kann, empfiehlt Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund als Anwalt für Revisionsrecht möglichst frühe Kontaktaufnahme.

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Sie sind mit einem strafrechtlichen Urteil unzufrieden? Sie überlegen Revision gegen das Urteil einzulegen? Bei mir sind Sie richtig!

Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzlei in Dortmund vertrete ich Mandanten in ganz NRW und sogar bundesweit.

Nehmen Sie am besten sofort Kontakt über Telefon, E-Mail oder das Kontaktformular mit mir auf. Ich stehe an Ihrer Seite!

Rechtsanwalt Dortmund - Dieter Axmann - Strafrecht