
Dieter Axmann
Rechtsanwalt &
Fachanwalt für Strafrecht
Hohe Straße 11
44139 Dortmund
Tel. 0231 / 39603700
Fax. 0231 / 53314420
kanzlei@rechtsanwalt-axmann.de
NOTFALLNUMMER 0151 / 21822975
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Strafverteidiger
Dortmund
Durch Spezialisierung auf und Erfahrung im Strafrecht kann ich der Strafverfolgung bundesweit gegenübertreten und meine Mandanten bei Korruptionsdelikten oder Steuerstraftaten verteidigen.
Strafrecht
Dortmund
Das Strafrecht ist weit gefächert und überschneidet sich mit einigen anderen Rechtsgebieten. Auf den folgenden Seiten möchte ich meine Tätigkeitsschwerpunkte im Strafrecht vorstellen.
Strafverteidigung
Dortmund
Falls bei Strafverfahren Untersuchungshaft oder weitere Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchungen, vorläufige Festnahme oder ähnliches drohen, ist sofortige qualifizierte Strafverteidigung erforderlich.
Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger
Hohe Strasse 11
44139 Dortmund
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kanzlei@rechtsanwalt-axmann.de
Neben Dortmund betreue ich Mandanten auch in den Städten Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel, Dinslaken, Dorsten, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hagen, Hamm, Hattingen, Herne, Herten, Moers, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Witten sowie in den Kreisen Ennepe-Ruhrkreis, Recklinghausen, Unna und Wesel.
Der allgemeine Teil des Strafgesetzbuches bestimmt den Geltungsbereich des deutschen Strafrechts. Der allgemeine Teil des Strafrechts hat Geltung für alle Delikte und ist für den Rechtsanwalt für Strafrecht maßgeblicher Bestandteil jeder Strafverteidigung.
Der Rechtsanwalt für Strafrecht hat hier immer zu prüfen: Vorsatz und Fahrlässigkeit, Täterschaft und Teilnahme (wie z.B. Anstiftung und Beihilfe) Notwehr, Nothilfe und Notstand, die Rechtsfolgen wie Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Vollzugsstrafe oder Bewährungsstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt oder Absehen von Strafe und auch Verjährungsfragen und Maßregeln wie Besserung und Sicherung sowie die Nebenfolgen einer Tat wie z.B. Einziehung und Verfall von Vermögen, Entziehung der Fahrerlaubnis und Berufsverbot.
Die Verteidigung in Allgemeinen Strafverfahren umfasst für den Rechtsanwalt im Strafrecht eine ganze Reihe an Delikten. Oftmals geht es hier um Straftaten wie Körperverletzungsdelikte, Diebstahl, Raub, Hehlerei, Betrug, Freiheitsberaubung, falsche Verdächtigung, uneidliche Falschaussage, Meineid oder Urkundenfälschung.
Bei der unterlassenen Hilfeleistung ist der Vorwurf, eine Handlung nicht vorgenommen zu haben.
Bevor Ihnen bei einer Vernehmung durch die Polizei und / oder die Staatsanwaltschaft Nachteile entstehen, sollten Sie zur Vermeidung dieser Nachteile durch mich als Rechtsanwalt für Strafrecht Einsicht in die behördlichen Ermittlungsakten genommen haben. Nur so wissen Sie um den wahren Stand der Dinge.
Als Fachanwalt für Strafrecht werde ich Sie hinsichtlich des für Sie günstigsten Einlassungsverhaltens beraten. Neben dem Inhalt einer Einlassung sind die Fragen, ob eine Einlassung abgegeben wird und wenn ja wann, wesentliche Faktoren der effektiven Verteidigungsstrategie.
Hier bedarf es eines erfahrenen Rechtsanwalts für Strafrecht.