
Dieter Axmann
Rechtsanwalt &
Fachanwalt für Strafrecht
Hohe Straße 11
44139 Dortmund
Tel. 0231 / 39603700
Fax. 0231 / 53314420
kanzlei@rechtsanwalt-axmann.de
NOTFALLNUMMER 0151 / 21822975
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Strafverteidiger
Dortmund
Durch Spezialisierung auf und Erfahrung im Strafrecht kann ich der Strafverfolgung bundesweit gegenübertreten und meine Mandanten bei Korruptionsdelikten oder Steuerstraftaten verteidigen.
Strafrecht
Dortmund
Das Strafrecht ist weit gefächert und überschneidet sich mit einigen anderen Rechtsgebieten. Auf den folgenden Seiten möchte ich meine Tätigkeitsschwerpunkte im Strafrecht vorstellen.
Strafverteidigung
Dortmund
Falls bei Strafverfahren Untersuchungshaft oder weitere Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchungen, vorläufige Festnahme oder ähnliches drohen, ist sofortige qualifizierte Strafverteidigung erforderlich.
Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger
Hohe Strasse 11
44139 Dortmund
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Neben Dortmund betreue ich Mandanten auch in den Städten Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel, Dinslaken, Dorsten, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hagen, Hamm, Hattingen, Herne, Herten, Moers, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Witten sowie in den Kreisen Ennepe-Ruhrkreis, Recklinghausen, Unna und Wesel.
Das Ordnungswidrigkeitengesetz bestimmt die Ahndung mit einer Geldbuße. Ordnungswidrigkeiten sind u.a. in der Straßenverkehrsordnung ein Begriff (Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht). So führen bereits leichte Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Parkvergehen in aller Regel zu Bußgeldbescheiden. Weiterhin stellen auch die Missachtung von Straßenschildern und Straßenverkehrsregeln Ordnungswidrigkeiten dar.
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind sehr ernst zu nehmen. Diese Ordnungswidrigkeiten können weitreichende Konsequenzen bis hin zum Führerscheinentzug haben. Diese und andere Nebenfolgen sind für den Nichtjuristen häufig gar nicht erkennbar.
Aber nicht nur Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr führen zu Bußgeldbescheiden nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht.
Neben dem Straßenverkehrsgesetz kennen viele weitere Gesetze, Verordnungen und auch "nur" kommunale Satzungen Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern geahndet werden.
Durch die richtige Verteidigung kann oftmals bereits im Vorverfahren ein Bußgeldbescheid verhindert werden. Wird Ihnen ein sog. Anhörungsbogen zugestellt, sollten Sie daher nicht zögern, einen erfahrenen Verteidiger mit der Wahrung Ihrer Rechte zu beauftragen.
Als Fachanwalt für Strafrecht sind mir auch die Vorschriften über Ordnungswidrigkeiten sowie die zu Gunsten des Mandanten „ins Feld zu führenden“ Ausnahmeregelungen bestens vertraut.
Aufgrund meiner Erfahrungen konnte schon vielfach großer Schaden und nicht zuletzt auch drohender Führerscheinentzug von dem Mandanten abgewendet werden.