Rechtsanwalt Axmann in seiner Kanzlei

Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger

Hohe Strasse 11
44139 Dortmund

Tel. 0231 / 39603700
Fax. 0231 / 53314420

NOTFALLNUMMER 0151 / 21822975

kanzlei@rechtsanwalt-axmann.de

Direktkontakt
E-Mail 0231 / 39603700 Anfahrt Kanzlei
Hohe Straße 11, 44139 Dortmund
0231 / 39603700
kanzlei@rechtsanwalt-axmann.de

Anwalt Revisionsrecht Dortmund

Auch in NRW und bundesweit für Sie da

 

In meiner mehrjährigen Tätigkeit als Strafverteidiger in Dortmund habe ich zahlreiche Revisionen im Strafrecht erfolgreich vertreten.

Rechtsanwalt Revisionsrecht Dortmund - NRW
Bundesweite Vertretung in Revisionsverfahren

Herr Axmann, Rechtsanwalt für Revisionsrecht aus Dortmund, übt seine Tätigkeit als Strafverteidiger grundsätzlich bundesweit aus. Es ist somit eine Selbstverständlichkeit, dass Rechtsanwalt Axmann Sie in Ihrer Revision ebenfalls bundesweit vertritt. Herr Axmann hat bereits Revisionen gegen landgerichtliche Urteile aus vielen Bundesländern geführt. Es versteht sich von selbst, dass Rechtsanwalt Axmann seine inhaftierten Mandanten persönlich in der Haftanstalt aufsucht.

Anwalt Revisionsrecht Dortmund
Strafrechtliche Revisionen, ein besonderes Fachgebiet, NRW - Bundesweit

Statistisch gesehen führen nur ca. 3 % aller Angeklagten-Revisionen beim BGH zu einer (Teil-)Aufhebung und Zurückverweisung des Urteils. Definiert man Erfolg als Abänderung des Urteils im Schuldspruch, steigt die Erfolgsquote auf ca. 10 %.

Diese geringe Erfolgsquote erklärt sich für Rechtsanwalt und Strafverteidiger für Revisionsrecht, Dieter Axmann, aus Dortmund wie folgt:

Die Revision in Strafsachen ist ein sehr formalisiertes Verfahren. Das Urteil wird auf reine Rechts- und Verfahrensfehler überprüft. Die Angriffe gegen das Urteil sind mit einer Revisionsbegründungsschrift vorzubringen. Es reicht nicht, wenn diese Revisionsbegründungsschrift nur inhaltlich überzeugt. An die Begründungsschrift werden auch strenge Formerfordernisse gestellt. Dies gelingt oftmals nur einem routinierten Rechtsanwalt für Strafrecht.

Ein überwiegender Teil der Revisionen wird verworfen, weil die Revisionsbegründungsschrift den Anforderungen an die Form nicht genügt. Nichteinhalten der Formvorschriften, bzw. kleinste Abweichungen von den Formvorschriften führen zur Unzulässigkeit der Revision. Umgekehrt birgt, richtig genutzt, diese Formenstrenge des Revisionsverfahrens aber gerade eine große Möglichkeit für den Angeklagten.

Die Anfertigung einer erfolgreichen Revisionsbegründung erfordert anwaltliches Spezialwissen auf dem Gebiet des Revisionsrechts, wie es Rechtsanwalt Dieter Axmann aus Dortmund aufgrund langjähriger Erfahrung vorweisen kann. Fehler im Urteil und / oder im Verfahren können sauber herausgearbeitet werden. Eine ohne die spezifischen Kenntnisse des Revisionsrechts gefertigte Revisionsbegründung wird regelmäßig scheitern. Um die Möglichkeiten des Revisionsverfahrens jedoch auch wirklich zu nutzen, ist es zwingend zu empfehlen, nur einen auf das Revisionsrecht spezialisierten Rechtsanwalt für Strafrecht mit der Begründung der Revision zu beauftragen.

Revisionsrecht Dortmund - NRW - Bundesweit - Entscheidung des Revisionsgerichts

Soweit die Revision Erfolg hat, wird das Urteil aufgehoben. Das Urteil wird dann entweder durch das Revisionsgericht abgeändert oder an eine andere Kammer des Ausgangsgerichts zurückverwiesen. Nach Zurückverweisung kommt es zu einer neuen Verhandlung. Die neue Verhandlung vor der anderen Kammer des Ausgangsgerichts läuft dann in aller Regel schon weitaus mehr auf Augenhöhe. Dies schlägt sich dann auch im Ergebnis nieder.

Rechtsanwalt Revisionsrecht Dortmund - NRW - Bundesweit
Revisionseinlegungsfrist und Revisionsbegründungsfrist

Die Frist zur Einlegung der Revision (Revisionseinlegungsfrist) beträgt eine Woche. Der Lauf der Frist beginnt i. d. R. mit der mündlichen Urteilsverkündung. Die Revision ist binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe zu begründen (Revisionsbegründungsfrist). Fristverlängerung ist nicht möglich. Die Prüfung des Urteils auf Rechtsfehler ist zeitaufwendig. Jede einzelne Revision erfordert einen hohen Zeitaufwand. Damit die Zeit für die gründliche Prüfung und die Begründung Ihrer Revision für Sie frei gehalten werden kann, empfiehlt Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund als Anwalt für Revisionsrecht möglichst frühe Kontaktaufnahme.

 

Jetzt Kontakt aufnehmen – Kanzlei in Dortmund

Sehen Sie sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert? Ist ein Angehöriger in Haft? Bei mir sind Sie richtig! Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzlei in Dortmund habe ich langjährige Erfahrung im Strafrecht. Alle Haupt- und Nebenbereiche des Strafrechts sind mir bestens geläufig. Nehmen Sie umgehend telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf: Wenn Sie nicht aus Dortmund kommen, für mich kein Problem. Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger erstreckt sich über ganz Nordrhein-Westfalen. Auch über NRW hinaus, bundesweit, können Sie auf mich zählen!

Anwalt Strafrecht Dortmund – Dieter Axmann
Auch in NRW und sogar bundesweit!

Anrufen  E-Mail  Kontaktformular

 

Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger

 Hohe Strasse 11
 44139 Dortmund

 0231 / 39603700
 0231 / 53314420

 kanzlei@rechtsanwalt-axmann.de
 www.rechtsanwalt-axmann.de

axma-drtm 2024-03-19 wid-297 drtm-bns 2024-03-19