
Dieter Axmann
Rechtsanwalt &
Fachanwalt für Strafrecht
Hohe Straße 11
44139 Dortmund
Tel. 0231 / 39603700
Fax. 0231 / 53314420
kanzlei@rechtsanwalt-axmann.de
NOTFALLNUMMER 0151 / 21822975
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Strafverteidiger
Dortmund
Durch Spezialisierung auf und Erfahrung im Strafrecht kann ich der Strafverfolgung bundesweit gegenübertreten und meine Mandanten bei Korruptionsdelikten oder Steuerstraftaten verteidigen.
Strafrecht
Dortmund
Das Strafrecht ist weit gefächert und überschneidet sich mit einigen anderen Rechtsgebieten. Auf den folgenden Seiten möchte ich meine Tätigkeitsschwerpunkte im Strafrecht vorstellen.
Strafverteidigung
Dortmund
Falls bei Strafverfahren Untersuchungshaft oder weitere Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchungen, vorläufige Festnahme oder ähnliches drohen, ist sofortige qualifizierte Strafverteidigung erforderlich.
Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger
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Neben Dortmund betreue ich Mandanten auch in den Städten Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel, Dinslaken, Dorsten, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hagen, Hamm, Hattingen, Herne, Herten, Moers, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Witten sowie in den Kreisen Ennepe-Ruhrkreis, Recklinghausen, Unna und Wesel.
Sowohl Privatpersonen als auch Betriebe können sich mit dem Verdacht der Straftat einer Steuerhinterziehung konfrontiert sehen. Die Selbstanzeige spielt besonders hier im Steuerstrafrecht eine wichtige Rolle. Für die Betroffenen ist die Selbstanzeige oftmals ein wesentliches Verteidigungsinstrument. Im Folgenden erhalten Sie wichtige Informationen zum Thema Selbstanzeige. Beachten Sie jedoch, dass ein Ratgeber niemals individuelle Beratung von Rechtsanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund ersetzen kann.
Mitunter kann das Aufsetzen einer Steuererklärung eine komplexe zeitintensive Angelegenheit werden. Fehler, Irrtümer oder gar gezielte Falschangaben in der Steuererklärung können zu dem Vorwurf der Steuerhinterziehung führen. Aber auch die bloße Nichtabgabe der Steuererklärung kann u. U. schon den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.
Wenn der Staat von zuvor unbekannt gebliebenen Einnahmequellen erfährt, muss der Betroffene mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Je nach Umfang der hinterzogenen Steuern und / oder der Art und Weise der Hinterziehung sind Geldstrafe oder Freiheitsstrafe die Folge. Darüber hinaus sind die hinterzogenen Steuern zu erstatten und ein sogenannter Säumniszuschlag samt Hinterziehungszinsen zu zahlen. Mit einer ordnungsgemäßen und rechtzeitig eingereichten Selbstanzeige kann diesen Gefahren wirksam begegnet werden.
Der Staat hat Steuerzahlern die Möglichkeit gegeben, im Falle einer Steuerhinterziehung eine strafbefreiende Selbstanzeige durchzuführen. Diese Option sollte auch wahrgenommen werden, um sonst drohende Geld- bzw. Gefängnisstrafen zu vermeiden. Wer jedoch bei einer Selbstanzeige Fehler macht, verspielt womöglich die Strafbefreiung! Eine Selbstanzeige sollte daher nur von einem Fachanwalt für Strafrecht durchgeführt werden.
Für eine Selbstanzeige existiert keine allgemeingültige Mustervorlage, die einfach ausgefüllt werden kann. Jeder Fall muss einzeln betrachtet werden. Als im Steuerstrafrecht erfahrener Fachanwalt für Strafrecht kennt Rechtsanwalt Dieter Axmann aus Dortmund die wichtigen Details und Fallstricke. Er berät Sie auf dem Weg zurück zur Steuerehrlichkeit und ist stets für Sie da, wenn es noch offene Fragen zur Selbstanzeige, der Steuererklärung oder dem Steuerstrafrecht selbst gibt. Egal ob als Unternehmer oder als Privatperson: wenn Sie das Aufsetzen einer Selbstanzeige in Betracht ziehen, nutzen Sie die Hilfe von Herrn Rechtsanwalt Axmann.