Rechtsanwalt Dieter Axmann aus Dortmund - eigene Fälle thematisiert

Staatsanwaltschaft Dortmund stellt Ermittlungsverfahren wegen Exhibitionismus nach Schutzschrift ein.

Ein „besorgter Anwohner“ meinte, aus seinem Fenster heraus eine Person bei der Vornahme exhibitionistischer Handlungen beobachtet zu haben. Einige Tage später meinte dieser „besorgte Anwohner“ dann, diese Person aus seinem Fenster heraus auf einem Fahrrad vorbeifahrend wiedererkannt zu haben. Diesmal hatte der „besorgte Anwohner“ sogar genügend Zeit, um mit seinem Handy ein Foto anzufertigen.

Im Anschluss verständigte der „besorgte Anwohner“ die Polizei. Die Polizei hielt den Mandanten an und konfrontierte ihn mit dem Vorwurf des Exhibitionismus.

Mit diesem Vorwurf konfrontiert, beauftragte mich der Mandant mit seiner Strafverteidigung. Anhand der Akteneinsicht ergaben sich für mich erhebliche Zweifel daran, ob der „besorgte Anwohner“ die von ihm geschilderte Beobachtung überhaupt hätte machen können.

Mit einer Schutzschrift habe ich diese Zweifel gegenüber der Staatsanwaltschaft aufgezeigt und beantragt, das Verfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat sich meinem Antrag angeschlossen. Das Strafverfahren wurde mangels Tatverdachts eingestellt.

Rechtsanwalt Dieter Axmann ist Fachanwalt für Strafrecht und Experte im Sexualstrafrecht. Rechtsanwalt Axmann verteidigt regelmäßig Mandanten gegen den Vorwurf des Exhibitionismus.

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