Sexueller Missbrauch von Kindern; sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Freispruch vor dem Amtsgericht Dortmund. Diesem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte den Mandanten angeklagt, seine minderjährige Stieftochter anlässlich eines Auslandsurlaubs sexuell missbraucht zu haben.
Die damalige Lebensgefährtin hatte den Mandanten gebeten, die Stieftochter mit in den Urlaub zu nehmen, damit diese eine Auszeit genießen könne. Der Mandant kam dieser Bitte nach. Im Urlaub kam es jedoch zu Konflikten mit der Stieftochter. Auch die örtliche Polizei wurde eingeschaltet. Die Tochter reiste anschließend alleine zurück.
Nachdem der Mandant wieder in Deutschland angekommen war, teilte er seiner Lebensgefährtin mit, dass er sich von ihr trennen wolle. Daraufhin kam es zu einer Strafanzeige gegen den Mandanten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen während des besagten Urlaubs.
Die Stieftochter schilderte bereits bei der Anzeigenerstattung, dass aus diesem Grund schon im Urlaub die örtliche Polizei eingeschaltet worden sei. Die These des Mandanten, die Anzeige sei lediglich eine Retourkutsche dafür, dass er sich von seiner Lebensgefährtin getrennt habe, ließ sich zunächst nicht sicher belegen.
Der Mandant bestätigte jedoch den von der Anzeigenerstatterin geschilderten Kontakt mit der Polizei am Urlaubsort. Nach seinen Angaben ging es dabei darum, dass die Stieftochter laut geworden sei, weil sie die aufgestellten Regeln zur Handybenutzung nicht akzeptieren wollte. Nachbarn hätten daraufhin wegen der Lautstärke der Auseinandersetzung die Polizei verständigt.
Der Unterzeichner verschaffte sich die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft am Urlaubsort. In dieser Ermittlungsakte befanden sich auch die Protokolle der polizeilichen Vernehmungen. Unmittelbar vor Ort hatte die Anzeigenerstatterin einen gänzlich anderen Sachverhalt geschildert.
Der Aktenauszug bestätigte, dass Gegenstand des Polizeieinsatzes im Urlaub tatsächlich der Konflikt über die Handybenutzung gewesen war. Genau dies hatte die Stieftochter auch in ihrer polizeilichen Vernehmung am Urlaubsort zu Protokoll gegeben.
Diese Ermittlungsakten legte ich im Hauptverhandlungstermin dem Gericht in Dortmund vor. Das Gericht konnte so von der Unschuld des Mandanten überzeugt werden. Der Mandant wurde vom Amtsgericht Dortmund von dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs vollumfänglich freigesprochen.
Rechtsanwalt Dieter Axmann ist Fachanwalt für Strafrecht und Experte im Sexualstrafrecht. Rechtsanwalt Axmann verteidigt regelmäßig in Strafverfahren wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs.
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